Rettungsgasse verstopft – Feuerwehr erstattet Anzeige

© Ruhrmedic

Die Feuerwehr in Mörfelden-Walldorf, in Hessen zeigt 30 Fahrer an, die am Mittwoch, dem 15.03.2017 auf der A5 bei Frankfurt die Rettungsgasse blockiert haben.

Was war geschehen?

Ein Arbeiter war auf der A5 bei Weiterstadt von einer Autobahnbrücke gestürzt. An der Unfallstelle bildete sich ein Stau. Ein Polizeifahrzeug führte die zwei ersten Rettungswagen durch den Stau, entlang der zunächst wie üblich gebildeten Rettungsgasse.

Einige besonders „intelligente“ Autofahrer dachten wohl, es kämen keine weiteren Rettungsfahrzeuge und fuhren dreister Weise der ersten Rettungskolonne in der Rettungsgasse hinterher, ohne zu bedenken, dass es an der eigentlichen Unfallstelle nicht weitergehen konnte.
Durch ihr egoistisches Fehlverhalten blockierten sie die Rettungsgasse für die nachfolgenden Einsatzfahrzeuge, so dass die Einsatzkräfte teilweise zu Fuß den Weg zum Unfall zurück legen mussten, dabei nicht nur wertvolle Minuten verloren, sondern sich obendrauf, nach eigenen Angaben, von den Blockierern bepöbeln lassen mussten.

Kein Kavaliersdelikt: Fotos von Blockierern und Anzeige erstattet

Spätestens in der Fahrschule sollte jeder, der einen Führerschein besitzt, gelernt haben, dass eine Rettungsgasse zu blockieren kein Kavaliersdelikt ist und in letzter Konsequenz nicht nur Zeit, sondern Leben kosten kann.

Ruhrmedic unterstützt die Maßnahmen der Feuerwehr:

Diese hatte Fotos von den pöbelnden und blockierenden Fahrern gemacht und selbige angezeigt.
Denn Rettungsgassen freizuhalten, ist in Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung eindeutig  geregelt und zu Widerhandlung kann mit einem Ordnungsgeld bestraft werden.

Generell fordern mittlerweile viele Rettungsunternehmen und Politiker konsequentere Strafen wie z.B. bei unseren Nachbarn in Österreich möglich. Denn hier können bis zu 2.000 Euro verlangt werden.

Gesetzesänderung zur Straftat soll Besserung schaffen

Der Bundesrat will nun nachbessern und hat einen Entwurf eingereicht, durch den aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat würde und somit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und hohe Geldstrafen möglich werden würden.

In einem anderen, ähnlichen Fall hat der Gesetzgeber schon reagiert. Bei Androhung oder sogar Ausübung von Gewalt, während einer Behinderung eines Rettungseinsatzes, drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei – in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren.

Glück im Unglück

Der Verunglückte Arbeiter bei Weiterstadt konnte dank eines Notarztes, der über die Gegenfahrbahn zum Unfallort gelangt war, versorgt und von dort per Helikopter in ein Krankenhaus verlegt werden.
Trotz der erheblichen, asozialen Behinderung der Rettungskräfte, hatte er also Glück. Dies ist aber häufig nicht so, so dass jede Sekunde zählt und Ruhrmedic an euch appelliert:

Bildet eine vernünftige Rettungsgasse!

Im Notfall kann jede Sekunde über Leben und Tod entscheiden und selbst eine Minute kann für Verletzte und unter Schmerzen leidende zur Qual werden, die gefühlt Stunden dauert. (Stellt euch einmal vor ihr haltet im Schwimmbad für 45 Sekunden die Luft an, freut euch auf tauchen zu dürfen, aber ihr könnt nicht und müsst noch einmal weitere 30 Sekunden unter Wasser ausharren – kein schönes Gefühl und Sekunden werden zu Minuten!)

Damit ihr für die Zukunft wisst, wie ihr euch vorbildlich verhaltet und eine Rettungsgasse gebildet wird, fasst Ruhrmedic euch nun die wichtigsten Fakten zur Rettungsgasse zusammen:

Nicht nur bei einem Unfall, sondern bei jedem Stau sind Autofahrer gemäß Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet eine Rettungsgasse zu bilden.

Die Rettungsgasse muss immer zwischen dem ganz linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden.

Quelle: Wikipedia
Quelle: Wikipedia

Befindet ihr euch auf der linken Spur weicht ihr so weit wie möglich nach links aus (möglichst nah an die Leitplanke).

Befindet ihr euch auf der mittleren oder rechten Spur weicht ihr nach rechts aus.

Bei zweispurigen Fahrbahnen weicht ihr ebenfalls, wenn ihr euch links befindet, nach links aus, wenn ihr euch rechts befindet nach rechts aus.

Ist die Fahrbahn einspurig, haltet ihr euch möglichst weit rechts.                 

Nicht erst bei Annäherung der Rettungsfahrzeuge, sondern sofort bei stockendem Verkehr Rettungsgasse bilden!

Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge (§ 11 Abs. 2 StVO).

Nachdem die erste Rettungskolonne durchgefahren ist, bleibt die Rettungsgasse weiterhin offen.

Niemals der Rettungskolonne folgen (an der Unfallstelle ist spätestens Schluss für euch und ihr blockiert die Rettung).

Achtet auf ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen.

Was ist eigentlich mit dem Standstreifen?

Es ist nicht sinnvoll den Standstreifen für Einsatzfahrzeuge freizugeben. Viele Autofahrer sind der Meinung, dass auch der Standstreifen von Rettungswagen, der Feuerwehr oder der Polizei genutzt werden kann, da dieser sowieso frei bleiben sollte. Das ist jedoch falsch:

Nicht immer ist der Standstreifen auch ausreichend befestigt, so dass es schwierig für Einsatzfahrzeuge werden kann selbigen zu befahren. Zudem stören Aus- und Einfahrten die kontinuierliche Fahrt des Rettungswagens. Manchmal stehen außerdem Pannenfahrzeuge auf dem Standstreifen, die eine Fahrt der Einsatzfahrzeuge behindern. Es ist deshalb nicht nur sinnvoller, sondern auch rechtlich verpflichtend, als Autofahrer die Rettungsgasse – je nach Spurenzahl der betreffenden Fahrbahn – zu bilden.

Jeder kann Lebensretter werden: Fangt mit der Bildung einer Rettungsgasse an, schaut bei unseren Erste-Hilfe Kursen vorbei www.Lebensretter-gesucht.info und zeigt euch solidarisch mit den Einsatzkräften und euren Mitmenschen.

Glück auf!
Euer Fabian vom Ruhrmedic Team