Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Nach §10 des Arbeitsschutzgesetzes sind Unternehmer verpflichtet, fachkundiges Personal für die betriebliche Erste-Hilfe, den Brandschutz und den Evakuierungsfall bereit zu stellen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in Ihrer Vorschrift 203-003 festgelegt, mit welchen Inhalten und praktischen Übungen die Mitarbeiter vertraut gemacht werden sollen.

Unsere Seminare beinhalten folgende Themenschwerpunkte:

  • Definitionen und Rechtsgrundlagen des betrieblichen Brandschutzes
  • Brandentstehung und Brandausbreitung
  • Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers
  • Risikobeurteilung im Unternehmen
  • Praktische Löschübungen

Je nach Gefährdungsgrad sollen 5-10% der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden.
In unseren Seminaren zeigen wir Ihren Mitarbeitern, worauf es beim Erkennen und der Abwehr von Gefahren für Menschen und Sachgüter ankommt. Angepasst an Ihre betrieblichen Gegebenheiten unterweisen wir Ihr Personal im Umgang mit installierten Feuerlöscheinrichtungen, tragbaren Löschgeräten (Pulverlöscher) sowie den Alarmierungseinrichtungen.

Unser Angebot für Sie beinhaltet:

  • Mobilität! bundesweite Inhouse-Schulungen
  • Flexibilität! Sie bestimmen das Wann und Wo
  • Kostenreduktion! Keine Reisekosten und Arbeitszeitausfall Ihrer Mitarbeiter
  • Neukunden- und Treuerabatt
  • Professionalität! engagierte und kompetente Dozenten
  • Mehrwert! praktische Löschübungen
  • Unsere mobilen gasbetriebenen Brandtrainingsgeräte lassen sich mit Bildschirm- oder Papierkorbaufsätzen betreiben und sorgen so für die notwendige realitätsgetreue Simulation von Bränden.
  • Nutzen Sie auch unser Angebot der Erste-Hilfe Ausbildung und profitieren Sie von zusätzlichen Rabatten.